Ja, wir können Sie gerne beraten, wie Sie Ihre aktuelle Verwaltung am besten abwählen und kündigen. Sprechen Sie uns an, um einen Weg zu finden.
Wir betreuen Objekte in Schrobenhausen und Aichach sowie deren näheren Umgebung. Durch die räumliche Nähe der beiden Orte können wir zum großen Teil auf dieselben Handwerksbetriebe und Dienstleister zurückgreifen. Außerdem können wir dadurch regelmäßige Objektbesichtigungen garantieren.
WEG-Verwaltung. Hier bevorzugen wir Objekte mit mindestens 10 Parteien. Kleinere Objekte nehmen wir auch an, wenn die Randbedingungen passen.
Sondereigentumsverwaltung. Kein Problem.
Mietverwaltung. Gerne jederzeit auch mit Mischnutzung, also mit gewerblichen und wohnwirtschaftlichen Einheiten.
Die WEG-Verwaltung wird in der Regel mit einer monatlichen Pauschale abgerechnet. Diese liegt je nach Größe des Objektes zwischen 17,00 – 35,00 Euro netto.
In der Mietverwaltung erfolgt die Vergütung normalerweise prozentual von der Soll-Miete. Abhängig vom Umfang der Verwaltung und den Aufgaben liegt der Satz in der Regel zwischen 3,5 – 7 %.
In diesen Bereichen liegt auch unsere Vergütung - abhängig von Größe, Lage und Zustand des Hauses. Wenn Sie ein Angebot wünschen, dann schreiben Sie uns oder rufen einfach an.
Wir sehen uns immer das Objekt vor Angebotsabgabe an. Ebenso bitten wir um Einsichtnahme in die Teilungserklärung sowie Gemeinschaftsordnung, da darin die wichtigen Informationen für uns Immobilienverwalter dokumentiert sind. Die Eindrücke der Objektbesichtigung sowie die Inhalte der Teilungserklärung sind unsere Grundlage für die Angebotserstellung.
Der Verwaltervertrag wird der Eigentümergemeinschaft im Entwurf vorgelegt. Diese beschließt in einer Eigentümerversammlung die Wahl des Verwalters und den Abschluss eines Verwaltervertrages.
Bei größeren Eigentümergemeinschaften wird in der Regel der Verwaltungsbeirat per Beschluss dazu ermächtigt, den Verwaltervertrag und die Verwaltervollmacht im Namen und Auftrag der Eigentümergemeinschaft zu unterzeichnen.
Normalerweise läuft bei einer bestehenden Eigentümergemeinschaft der Erstvertrag 2 Jahre. Warum? Zum einen sind meistens ein Investitionsstau oder andere Probleme abzuarbeiten. Zum anderen haben Eigentümer und Immobilienverwaltung dadurch genügend Zeit, sich gegenseitig kennenzulernen. Wenn alles passt, ist eine Verlängerung der Verwalterbestellung für beide Seiten kein Problem. Wenn nicht, kann nach recht kurzer Zeit wieder eine Trennung durchgeführt werden.
Bei der Mietverwaltung haben wir in der Regel eine Vertragslaufzeit von einem Jahr, die sich automatisch verlängert, wenn nicht von einer der beiden Parteien gekündigt wird.
Wir haben das Ziel, liegen gebliebene Arbeiten und Maßnahmen schnell durchzuführen, um den Wert des Objektes zu steigern und es in unserem System zu integrieren.
Gesetzlich ist eine Vertragsverlängerung von maximal 5 Jahren möglich. Bei uns erfolgen Wiederbestellungen mit einer Laufzeit von 1 – 3 Jahren.
Mit dem Wechsel ist die neue Immobilienverwaltung für die Verwaltung des Objektes verantwortlich und damit auch für die Hausgeldabrechnung. Das vorherige Wirtschaftsjahr wird von uns als neue Immobilienverwaltung nachgebucht. „Nachbuchen“ bedeutet, dass jede Rechnung bzw. Kontobewegung in unserem System erfasst wird, sodass hieraus die Hausgeldabrechnung für das Vorjahr erstellt werden kann.